Resolutionen

Bürgervereine in Oldenburg verurteilen den Angriff Russlands
auf die Ukraine

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine, bestehend aus den 16 Bürgervereinen der Stadt Oldenburg mit über 5.000 Mitgliedern, hat in der Mitgliederversammlung am 07. März 2022 einstimmig folgende Resolution beschlossen:


Die Bürgervereine in Oldenburg verurteilen den Angriff Russlands auf
die Ukraine auf das Schärfste!

 

Die Bürgervereine fordern Russland auf, unverzüglich die Gewaltanwendüng gegen die Ukraine einzustellen und von jeder weiteren rechtswidrigen Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen andere Staaten abzusehen.


Insbesondere das Leid der Zivilbevölkemng muss sofort beendet werden.

 

Bis zu einem endgültigen Ende der Kämpfe werden die Bürgervereine jedwede humanitäre Aktion zugunsten der Bürgerinnen und Bürger der Ukraine unterstützen.

 

Harald Götting

1. Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine

Auflösung der Bezirksregierung Weser-Ems

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine ist der Zusammenschluss aller 16 Bürgervereine in der Stadt Oldenburg. In seiner Mitgliederversammlung am 5.1.2004 haben sich die Bürgervereine einstimmig gegen die von der Landesregierung vorgesehene Auflösung der Bezirksregierung ausgesprochen.

Die Mitglieder der Bürgervereine verkennen nicht, dass die Verwaltung entsprechend den modernen technischen Möglichkeiten reformiert und für den Bürger kostengünstig organisiert werden muss. Den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg, mit der Auflösung der Bezirksregierungen zu beginnen, können wir jedoch nicht nachvollziehen.


Durch die Auflösung der Bezirksregierung verliert die Region Weser-Ems ihre Identität und die Stadt Oldenburg als Sitz der Bezirksregierung die zentrale behördliche Anlaufstelle und langfristig einige hundert qualifizierte Arbeitsplätze. Als Bürger verlieren wir mit der Bezirksregierung einen kompetenten Ansprechpartner, der sich für die Belange der Region einsetzt und für viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung durch seine Aufgabenbündelung selbst oder als Aufsichtsbehörde zuständig ist.
Dies wird besonders deutlich, wenn Bürger Probleme mit der Ortsbehörde (Stadt, Gewerbeaufsichtsämter, Katasterämter etc.) haben und durch Eingaben bei der Bezirksregierung eine sachgerechte Prüfung der Angelegenheit veranlassen. In vielen Fällen hat die Bezirksregierung z.B. bei Baugenehmigungen, bei der Prüfung, ob bei der Aufstellung von Bebauungsplänen immissionsrechtliche Vorgaben eingehalten wurden, ob bei der Genehmigung von Gewerbebetrieben die gesetzlichen Vorgaben zur Gefahrenabwehr und die Emissionsgrenzwerte beachtet wurden, nach gründlicher Prüfung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte, durch eine Erläuterung und ergänzende Begründung zur Akzeptanz der Entscheidung und zum Rechtsfrieden beigetragen.


Aus der Sicht der Bürger lässt sich die Feststellung treffen, dass die Qualität verwaltungsbehördlicher Entscheidungen durch das Vorhandensein einer verwaltungsinternen Prüfungsinstanz in maßgeblicher Weise beeinflusst wird. Allein die Existenz einer übergeordneten Kontrollinstanz hat eine disziplinierende Wirkung. Die Schulden der Stadt Oldenburg und damit die Belastung der Bürger mit Zinszahlungen wären erheblich höher, wenn nicht die Bezirksregierung die Schuldenaufnahme eng begrenzt hätte. Durch die Abschaffung der Bezirksregierung würde ein gleichmäßiges, berechenbares, kompetentes und an dem Gedanken von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit orientiertes Verwaltungshandeln, das im Wesentlichen durch die Koordinierungsfunktion gewährleistet wird, mit Sicherheit Einbußen erleiden. Die hier zu befürchtenden Qualitätseinbußen könnten nur in begrenztem Umfang durch die Übertragung der Aufgaben auf vorhandene und neue Landesämter oder andere Einrichtungen aufgefangen werden.


Das Verwaltungshandeln wird durch die Zerschlagung der Bezirksregierung und die Aufgabenübertragung auf verschiedene Landesämter, Kammern, Prüfungsverbände etc. für den Bürger unübersichtlich und führt unweigerlich zu einer neuen Flut von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die das Zusammenwirken der neuen Institutionen regeln. Da diese Landesämter auch noch im Lande verteilt angesiedelt sein werden, verliert der Bürger die Übersicht, wer für was und wo zuständig ist. Ihm wird die Chance genommen, einfach und schnell umfassend informiert zu werden und zu seinem Recht zu kommen. Die Auflösung der Bezirksregierung führt in vielen Fällen dazu, dass sich die Bürger im Zuständigkeitsdickicht verlieren und damit ohnmächtig der Verwaltung gegenüberstehen; sie leistet damit dem Bürokratismus Vorschub. Eine Aufteilung der Aufgaben der Bezirksregierung auf verschiedene im Lande verteilte Landesämter kann nicht Ziel einer bürgerorientierten Verwaltungsreform sein.
Wir appellieren an alle politisch Verantwortlichen, darauf hinzuwirken, dass eine einheitliche, kompetente, leistungsfähige, staatliche Bündelungsbehörde in Oldenburg erhalten bleibt.

Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine Oldenburg

Stadtteil-Marketing

Die ASTOB Mitgliederversammlung vom 4.2.08 regt bei Rat und Verwaltung der Stadt Oldenburg an, ein Stadtteil-Marketing-Konzept mit Förderrichtlinien zu erstellen und - als Ergänzung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts - baldmöglichst zu verabschieden.

Begründung:
Das vorgeschlagene Stadtteil-Marketing-Konzept mit Förderrichtlinien soll in Zukunft als Grundlage für den verstärkten Existenzschutz in Stadtteilen, für die Verbesserung der Infrastruktur, der Kultur und Kommunikation, der Unterstützung der örtlichen Wirtschaft, insgesamt als Basis der Lebens-, Aufenthalts-/Wohnqualität unserer Bürger/innen dienen.

Dies vor allem im Hinblick auf zahlreicher gewordene Marketinganstrengungen für die City und von Großmärkten mit zahlreichen PR- und Werbeaktionen, die den erheblichen Wettbewerbsdruck in Oldenburgs Stadtbezirken zunehmend erhöhen und dort existenzsichernde Unterstützungsmaßnahmen nachhaltig bedingen.

Es sind also mit Hilfe eines längerfristig wirksamen Stadtteilmarketings als notwendige Ergänzung zum Stadtmarketing, zum Citymarketing bzw. zum Tourismusmarketing neue Wege zu gehen.

Deshalb hat der Rat der Stadt Oldenburg für 2008 Haushaltmittel bewilligt, die künftig aus den Stadtbezirken nach System beantragt und von der Stadt bewilligt werden sollten. Dazu bedarf es eines o.a. Konzeptes mit Förderrichtlinien. Das neue Konzept sollte durch " Profis" der Verwaltung erstellt werden Die ASTOB erklärt sich gegenüber der Stadt Oldenburg zur vorbereitenden Mitwirkung bereit.

Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine ASTOB

Gaspreiserhöhung durch die EWE AG

Diese Resolution wurde einstimmig vom Vorstand und Beirat des Bürgervereins Nadorst-Bürgeresch e.V. beschlossen.
Im Rahmen der wiederholten Erhöhungen der Gaspreise der EWE AG in dem gesamten Versorgungsgebiet, und hiervon insbesondere in der Stadt Oldenburg, fordern wir den Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg als unseren gewählten Vertreter im Aufsichtsrat der EWE AG auf, sich sofort dafür einzusetzen, dass die Gaspreise wieder auf das Niveau vor der 1. Erhöhung im Jahr 2004 gesetzt werden.

Begründung:
Da die wesentlichen Eigentümer der EWE AG die Gemeinden, Kommunen, kreisfreien Städte und Landkreise sind, haben die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl ein Recht darauf zu wissen, wie sich die Gaspreisfindung im Rahmen der Kalkulation zusammensetzt.
Da die EWE AG politisch als ein kommunales Unternehmen, wie z.B. ein Stadtwerk zu sehen ist, muss sich dieses Unternehmen auch in erster Linie an dem Gemeinwohl aller Bürger orientieren. Die Vorgaben bei der Einrichtung der EWE AG haben bei der Gründung als Zielsetzung gehabt, einen preiswerten regionalen Versorger zu erhalten.
Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Weser-Ems AG sollte die Kalkulation der Gaspreise überprüfen und versuchen auf einen ökonomischen und verbraucherfreundlichen Level zurückzukommen.

Diese Resolution wurde einstimmig vom Vorstand und Beirat des Bürgervereins Nadorst-Bürgeresch e.V. beschlossen.
Ernst Aumann
Vorsitzender

Hinweis:
Auf seiner Mitgliederversammlung am 7. November 2005 hat die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine einstimmig ihre Zustimmung zu der obengenannten Resolution gegeben und Unterstützt ausdrücklich die Resolution des Bürgervereins Nadorst-Bürgeresch.

Gegen Sparkurs

Der rigorose Sparkurs der Bundesregierung geht nach unserer Meinung ganz klar zu Lasten der BUNDESWEHR, die sich seit Jahren in einem Umstrukturierungs- und Schrumpfungsprozess befindet und deswegen nur mit Mühe ihren Verpflichtungen in den verschiedenen Bündnissen außerhalb unseres Landes nachkommen kann. der BUNDESWEHR, deren Gerät durch die ständig sinkenden Wehretats kaum oder mit großer Verzögerung - modernisiert werden kann (z.B. Transportflugzeug, Jagdflugzeug, Schützenpanzer, Aufklärungs-mittel usw.). der SOLDATEN und zivilen Mitarbeiter, die oft bis zuletzt über ihre Zukunft völlig im Unklaren gehalten werden und erst sehr spät - wenn Überhaupt - reagieren können. der BEVÖLKERUNG und der heimischen WIRTSCHAFT, weil durch die Reduzierungen ein immenser Kaufkraftverlust hervorgerufen wird. Aus den o.a. aufgeführten Tatsachen ergibt sich für die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine die Forderung, die angekündigten Auflösungen bzw. Verlegungen von Soldaten und zivilen Mitarbeitern rückgängig zu machen!

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine.
Oldenburg, im März 2001

 

Gegen eine Verringerung der BUNDESWEHR

in der Stadt OLDENBURG

 

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine ( ASTOB ) hat mit Unverständnis und Empörung die Streichungspläne des Bundesministers der Verteidigung für den Standort OLDENBURG zur Kenntnis genommen. Die sogenannte Streichliste sieht folgende Schritte einer Streichung bzw. Verlegung in den nächsten Jahren vor:
Auflösung des Fallschirmjägerbataillons 314
Henning-von-Treskow-Kaserne
Auflösung des Flugabwehrraketengeschwaders 3
Fliegerhorst
Auflösung der Bundeswehrfachschule
Dragonerkaserne
Verlegung der Luftlandeversorgungskompanie 270
Henning von Treskow Kaserne
Verlegung der Flugabwehrraketengruppe 24
Fliegerhorst nach Mecklenburg - Vorpommern

Für den Bürger bleiben viele damit verbundene Probleme völlig unverständlich:
lm Zeitalter der weltweiten internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union (EU) und des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) kann doch nicht auf speziell für diese Einsätze ausgerüstete und ausgebildete Kräfte mit hoher Verlegebereitschaft - wie das FSchJgBtl 314 - verzichtet werden! Ganz zu schweigen von den Millioneninvestitionen (8 Mio DM) in die fallschirmgerechte Henning-von-Treskow-Kaserne (Sprungturm).

Nur einfache Gemüter können glauben, dass eine militärische Bedrohung in Mitteleuropa nie wieder entstehen könnte. Eine Bedrohung aus dem Nahen Osten - z.B. IRAN oder IRAK- mit weitreichenden Mittelstreckenraketen wird auch in Zukunft nicht auszuschließen sein. Deswegen sind Flugabwehrraketenkräfte dringend notwendig.

Eine Einrichtung wie eine Bundeswehrfachschule mit ihrem Einzugsgebiet WILHELMSHAVEN/ OSTFRIESLAND /EMSLAND/ CLOPPENBURG bis BREMEN mit einer Halbjahresbelegung von 240 Zeitsoldaten darf im Hinblick auf einen standortnahen dienstzeitbeendenden Unterricht bzw. Ausbildung nicht gestrichen werden, weil zu einer attraktiveren Soldatenlaufbahn auch die Beschulung des Nordwestens von Niedersachsen gehört.

Die Verlegung der Luftlandeversorgungskompanie 270 wird wahrscheinlich geplant, weil nach Auflösung des Fallschirmjägerbataillons 314 die Henning-von-Treskow-Kaserne verkauft werden soll. Der Erlös aus Liegenschaftsverkäufen liegt aber erfahrungsgemäss weit unter den geschätzten Einnahmen!
Eine Verlegung der Flugabwehrraketengruppe 24 nach Bad Sülze in Mecklenburg - Vorpommern war schon lange geplant. Sie wurde aber mehrfach hinausgeschoben wegen fehlender Haushaltsmittel für den Bau der neuen Infrastruktur (200 Millionen DM).

Diese o.a. Maßnahmen stellen für den Standort OLDENBURG einen enormen Substanzverlust von 2470 Dienstposten dar, so dass bei nächstfolgenden Einschnitten es für Oldenburg einen völligen "Kahlschlag" bedeuten könnte.

Erhaltung der Realschule Osternburg

Die Bürgervereine des Stadtsüdens
Bürger- und Gartenbauverein Osternburg - Dammtor.
Bürgerverein Krusenbusch e. V.
Heimat - und Bürgerverein Neuenwege e. V.
Bürgerverein Tweelbäke e. V.
Bürgerverein Kreyenbrück und Bümmerstede e. V.
haben auf ihrer Sitzung am 29.1.2000 beschlossen, sich uneingeschränkt für den Erhalt des Realschulangebotes in Osternburg einzusetzen.

Sie ließen sich dabei leiten von folgenden Überlegungen:
die rasante Bevölkerungsentwicklung in den neuen Siedlungsgebieten Osternburg und besonders Krusenbusch lassen die Einschränkung eines Realschulangebotes paradox erscheinen, eine weitere Realschule - außer der in Kreyenbrück - sollte wohnortnah erhalten bleiben, mit einer Bestandsgarantie durch die Schulbehörden sollte die Realschule Osternburg sich regenerieren dürfen.

Im Auftrag
Karl-Heiz Weiß

Resolution: Lärmschutz unverzüglich!

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine hat in der Mitgliederversammlung am 7. Juni 2010 einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Das Projekt Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven wird von der Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine (ASTOB) - 16 Bürgervereine mit ca. 6.000 Mitgliedern - als bedeutsam für Oldenburg und die gesamte Region angesehen und begrüßt.
Seit Jahren werden aber auch die erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrslage auf der Schiene, den Bundesautobahnen und sonstigen Fernstraßen in und um Oldenburg diskutiert.

Bei der Planung und Realisierung des Jade-Weser-Ports sind die Veränderungen der Verkehrsströme besonders hinsichtlich ihrer Umweltbeeinträchtigungen zu berücksichtigen. Ausdrücklich sprechen sich die Bürgervereine für die Erhaltung der Wohnqualität aus, die durch eine enorme Steigerung des Frachtverkehrs in hohem Maße gefährdet ist. Wir fordern daher Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahntrassen im gesamten Oldenburger Stadtgebiet. Weiter sind im Zuge des erforderlichen Ausbaus des Bahnanschlusses des Jade-Weser-Ports die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge und die Erneuerung der Huntequerung in Oldenburg zu berücksichtigen.

Die Lärmschutzmaßnahmen sind unverzüglich in Angriff zu nehmen, so dass sie mit Eröffnung des Jade-Weser-Ports abgeschlossen sind. Die Durchführung darf nicht an fehlenden Finanzmitteln scheitern!

Wir appellieren an die zuständigen Ministerien, Verkehrsbehörden, die DB-AG und die Stadt Oldenburg, die berechtigten Anliegen der Bürger zu berücksichtigen. Die politisch verantwortlichen Abgeordneten und Ratsmitglieder bitten wir, unsere Forderungen zu unterstützen.

Der Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine
- ASTOB -
Oldenburg, 07. Juni 2010

Lärmschutzmaßnahmen an den Bundesautobahnender Stadt OLDENBURG

Die Arbeitsgemeinschaft fordert im Auftrage der Mitglieder ihrer Vereine dringend eine Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen im engeren und weiteren Stadtbereich, um die ständig wachsende Zahl der Bevölkerung vor dem in gleicher Weise wachsenden Verkehr zu schützen.
Die Arbeitsgemeinschaft fordert die verantwortlichen Stellen auf, die Planfeststellungsbeschlüsse den im Laufe der Jahre veränderten Bedingungen anzupassen und die Lärmschutzmaßnahmen demzufolge nachzubessern.

Zur Verbesserung der Situation fordert die Arbeitsgemeinschaft ein Bündel von Maßnahmen:
Verlängerung und ggf. Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände im Stadtgebiet (besonders bis zur Anschlussstelle Oldenburg - Osternburg),
Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrtrichtung Bremen auf 100 km/h bis zur Anschlussstelle Oldenburg - Osternburg, Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Verlauf der A 29 beiderseits der Auffahrt zur Huntebrücke durch Verkehrszeichen ~ Nr. 274 mit Zusatz z.B. 6 - 20 h ) Verwendung von lärmmindernden Belägen bei zukünftigen Belagerneuerungen:

Durch diese Maßnahmen erwartet die Arbeitsgemeinschaft eine spürbare Entlastung der betroffenen Bürger!

Lärmschutz/ Jade-Weser-Port
Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine hat in der
Mitgliederversammlung am 3. Februar 2003 einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Resolution
Das Projekt Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven wird von der Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine (ASIOB) - 16 Bürgervereine mit ca. 10.U00 Mitgliedern - als bedeutsam für Oldenburg und die gesamte Region angesehen und begrüßt.
Die Einrichtung des Hafens wird jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrslage auf der Schiene, den Bundesautobahnen und sonstigen Fernstraßen in und um Oldenburg haben.
Bei der Planung und Realisierung des Jade-Weser-Ports sind die Veränderungen der Verkehrsströme besonders hinsichtlich ihrer Umweltbeeinträchtigungen zu berücksichtigen. Ausdrücklich sprechen sich die Bürgervereine für die Erhaltung der Wohnqualität aus, die durch eine enorme Steigerung des Frachtverkehrs gefährdet erscheint. Es sind daher Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahntrassen und der Bundesautobahnen vorzusehen. Weiter ist im Zuge des erforderlichen Ausbaus des Bahnanschlusses des Jade-Weser-Ports die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge und die Erneuerung der Huntequerung in Oldenburg zu berücksichtigen, ggf. ist der Bau einer neuen Bahntrasse in die Planungen mit einzubeziehen.
Wir appellieren an die zuständigen Ministerien, Verkehrsbehörden, die DB-AG und die Stadt Oldenburg die berechtigten Anliegen der Bürger Oldenburgs bei den Planungen zu berücksichtigen. Die politisch verantwortlichen Abgeordneten und Ratsmitglieder bitten wir, unsere Forderungen zu unterstützen.

Der Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine
Oldenburg, 10. Februar 2003

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