Ausschuss für Bahnangelegenheiten
Der Ausschuss für Bahnangelegenheiten im Rat der Stadt Oldenburg ist auf Vorschlag der ASTOB mit Harald Götting (Vertreter Ernst Aumann) und Hans-Gerd Tabke (Vertreterin Sigrun Spaeth) als beratende
Mitglieder auf Vorschlag der SPD-Fraktion besetzt worden.
Stadtbildpaten
Ehrenamtliche "Stadtbildpaten": für diese Aufgabe haben sich nach Werbung durch die Bürgervereine unter deren Mitgliedern bereits erste Paten gefunden. Weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger
werden gesucht.
Die Aufgaben des Stadtbildpaten sind einfach, aber wirkungsvoll. Die "Stadtbildpaten" beobachten neuralgische Verschmutzungspunkte im Stadtgebiet und melden sie dem Oldenburger
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Der AWB veranlasst dann die Reinigung oder stellt die Weiterleitung an die zuständigen Stellen sicher.
Wer sich als Pate für ein sauberes Oldenburg einsetzen möchte, kann sich bei seinem zuständigen Bürgerverein melden (Siehe Mitglieder).
Jade-Weserport
Ansprechpartner der AStoB zum Thema "Jade-Weser-Port"
Hans-Gerd Tabke
1. Vorsitzender des BV Ofenerdiek
Plattdeutsches Theater
Speelkoppel Neenweg
vom Heimat- und Bürgerverein Neuenwege
Aktuelle Informationen bei
Birgit Kempermann (BV Neuenwege)
Bäkenweg 14a, 27798 Hude/ Wüsting
Tel.: 04484 - 94 54 60
Grünpreis der Stadt
Das Bild der Stadt Oldenburg wird in hohem Maße durch die vielen schönen Vorgärten geprägt. Sie haben der Stadt zum Prädikat "Gartenstadt Oldenburg" verholfen. Die AStoB unterstützt die Erhaltung
des Stadtgrüns und vergibt den Grünpreis der Stadt Oldenburg an vorgeschlagene Empfehlungen.
HINWEIS: derzeit wird kein Grünpreis vergeben.
Ansprechpartner der AStoB
1. Vorsitzender Harald Götting
Staugraben 1, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 - 92 39 60
Grünpreis-Richtlinien
Richtlinien in der Fassung der Sitzungen vom 12.04.1999 und 06.01.2003 sowie mit den Ergänzungen vom 7. Februar 2005:
Grünpreise der Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine für:
1. Grünbestände und Anlagen mit herausragendem Wert für Ökologie, Kleinklima, Heimatkunde
1.1 Einzel- und Gruppenbäume im verdichteten Stadtbezirk
1.2 Hofbaumbestände
1.3 Naturnahe Wasserflächen
2. Gartengemeinschaftsanlagen (keine Kleingärten)
2.1 Gartenanlagen bei Doppel- und Reihenhäusern
2.2 Straßenanlagen im Siedlungsbereich
2.3 verkehrsberuhigte grüne öffentliche Straßen und
2.4 begrünte private Erschließungstraßen
3. Fassadengrün an Privathäusern, Firmen, Versicherungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts; keine öffentlichen Gebäude
4. Gärten als Baudenkmal
4.1 Einzelgarten als Gestaltungsbestandteil eines Baudenkmals und
4.2 Herstellung und Pflege von Gärten und Straßen in historischen Wohnquartieren.
5. Einzelpersonen und Institutionen, die sich für die Förderung des öffentlichen Wertes privater Grünflächen verdient gemacht haben.
6. Anlagen und Bepflanzungen, die durch eigenständige und naturnahe Gestaltung einen wesentlichen öffentlichen Beitrag leisten.
|