Einführung von Stadtbezirksräten

Einführung von Stadtbezirksräten

Sehr geehrte Bürgervereinsmitglieder,

auf Antrag der CDU und mit Unterstützung der Grünen und Linken hat die Ratsmehrheit beschlossen, dass die Verwaltung einen Vorschlag zur Einführung von Stadtbezirksräten inklusive der damit verbundenen Kosten entwickeln soll. Die Verwaltung hat für die Beratung im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten am 01.06.2015 eine Vorlage erstellt.

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine hat zu diesem Thema am 1. Juni 2015 verschiedene Sichtweisen aus den 16 Oldenburger Bürgervereinen zusammengetragen, die in der Juni-Ausgabe des Mitteilungsblattes der Oldenburger Bürgervereine, Oldenburger Monatszeitung abgedruckt sind.

 

Die Bürgervereine nehmen Stellung zum Thema Stadtbezirksräte:

1. Hintergrund der gesetzlichen Einführung war in den 70 er Jahren die erhebliche Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder und damit einhergehend eine weniger dichte Repräsentanz der Bürger in den kommunalen Gremien. In Oldenburg hat es aber keine Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder gegeben!

 

2. Aufgabe eines Stadtbezirksrates besteht nur in der Diskussion – die Entscheidung liegt weiterhin beim Rat und damit den Ratsmitgliedern.

 

3. Die Aufgaben der Stadtbezirksräte gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sind nahezu identisch mit den Zielen der gemeinnützigen Bürgervereine in ihren Satzungen (bis auf die Errichtung von Schiedsämtern, die es in Oldenburg aber auch schon stadtweit gibt). 

 

4. Viele für Stadtbezirksräte vorgesehene Aufgaben werden auch durch zahlreiche andere Vereine oder Institutionen wahrgenommen, wie z. B. Sportvereine oder Kirchen und religiöse Gemeinschaften.

 

5. Die Aufgaben der Stadtbezirksräte werden also bereits seit langem von Bürgervereinen und anderen Interessengruppen erfolgreich, ehrenamtlich und für die Stadt kostenfrei wahr genommen. Dabei sind die Bürgervereine offen für Anregungen und Ideen aller Bürger.

 

6. Die 6 geplanten Stadtbezirke sind dagegen theoretisch gebildet und orientieren sich nicht an gewachsenen Strukturen.

 

7. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich über die Vereine nachhaltig Gehör verschaffen und sich schnell und sicher an die richtigen Stellen von Rat und Verwaltung wenden. Dabei ist eine Mitgliedschaft im Bürgerverein nicht erforderlich.

 

8. Die direkte Einflussnahme und der direkte Kontakt der Bürgerinnen und Bürger ist im bestehenden System besser gewährleistet als bei der Zwischenschaltung von Stadtbezirksräten, weil sich der Bürger hier zunächst an die nichtentscheidungsberechtigte Mittelinstanz der Stadtbezirksräte wenden muss. Die Ratsmitglieder erhalten die Informationen sodann nur vom Hörensagen. Die Bürger werden von den von ihnen gewählten Ratsvertretern abgeschottet und die Entscheidungsfindung verzögert sich spürbar.

 

9. Konsequenterweise ist die mit ca. 650.000 EUR jährlich kostenintensive Einrichtung von Stadtbezirksräten abzulehnen.

Oldenburg, 01.06.2015
Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine
Harald Götting, Vorsitzender

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